Zutrittsregeln 2G-Plus entsprechend der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(15. BayIfSMV), Stand vom 04.03.2022
Es gilt 2G-Plus entsprechend 15. BayIfSMV § 5a. Deshalb ist eine der folgenden Zutrittsvoraussetzungen erforderlich:
- zweifach geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre, jeweils mit Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (1)
- zweifach geimpft mit Auffrischungsimpfung oder nachfolgender überstandener Erkrankung ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 1
- genesen mit Datum des positiven Tests vor 28..90 Tagen ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 2
- zweifach geimpft, zuletzt vor 14..90 Tagen ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 3
- Impfbefreiung durch Attest mit Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Satz 2 -> § 4 (3) Nr. 1
- minderjährige Schüler mit regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Satz 2 -> § 4 (3) Nr. 2
Der Test entfällt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler mit regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs, noch nicht eingeschulte Kinder; nach 15. BayIfSMV § 5a (1) Nr. 2 -> $ 5 (4)
Mögliche Tests nach 15. BayIfSMV §5a (1) Nr. 2 -> § 5 (3)
- PCR-Test vor höchstens 48 Stunden
- PoC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden
- zugelassener Selbsttest unter Aufsicht vor höchstens 24 Stunden
Ausschlusskriterien
Vom Zugang zur Veranstaltung sind ausgeschlossen:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)