Zutrittsregeln 2G-Plus entsprechend der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV), Stand vom 04.03.2022

Es gilt 2G-Plus entsprechend 15. BayIfSMV § 5a. Deshalb ist eine der folgenden Zutrittsvoraussetzungen erforderlich:

  1. zweifach geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre, jeweils mit Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (1)
  2. zweifach geimpft mit Auffrischungsimpfung oder nachfolgender überstandener Erkrankung ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 1
  3. genesen mit Datum des positiven Tests vor 28..90 Tagen ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 2
  4. zweifach geimpft, zuletzt vor 14..90 Tagen ohne Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Nr. 3
  5. Impfbefreiung durch Attest mit Test; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Satz 2 -> § 4 (3) Nr. 1
  6. minderjährige Schüler mit regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs; nach 15. BayIfSMV § 5a (2) Satz 2 -> § 4 (3) Nr. 2

Der Test entfällt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler mit regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs, noch nicht eingeschulte Kinder; nach 15. BayIfSMV § 5a (1) Nr. 2 -> $ 5 (4)

Mögliche Tests nach 15. BayIfSMV §5a (1) Nr. 2 -> § 5 (3)

Ausschlusskriterien

Vom Zugang zur Veranstaltung sind ausgeschlossen: